Verdacht auf Unterschlagung
Auffälligkeiten in der Kasse, ungewöhnliche Zahlungsabflüsse, unklare Bestände — wir prüfen forensisch, dokumentieren beweissicher.
Wenn der Verdacht aufkommt, ein Gesellschafter Aufklärung verlangt oder ein Fördergeber den Verwendungsnachweis prüft, braucht es eine Sonderprüfung — mit forensischer Methodik, klarer Beweisführung und maximaler Diskretion. Wir führen veranlasste Sonderprüfungen nach § 142 AktG, Unterschlagungsprüfungen und Verwendungsnachweise — am Finanzplatz Frankfurt und über die Region hinaus.
Vier Konstellationen, in denen wir am häufigsten gerufen werden.
Auffälligkeiten in der Kasse, ungewöhnliche Zahlungsabflüsse, unklare Bestände — wir prüfen forensisch, dokumentieren beweissicher.
Gesellschafterversammlung oder Gericht beauftragen einen Sonderprüfer zur Aufklärung von Geschäftsführungsvorgängen — mit klarem Prüfungsauftrag und Berichtspflicht.
Fördergeber (öffentliche Hand, Stiftungen, EU-Mittel) verlangen den Nachweis der zweckkonformen Verwendung — wir prüfen und attestieren.
Vor einer Transaktion: Klärung von Altlasten, Compliance-Risiken oder finanziellen Auffälligkeiten — diskret im Vorfeld, nicht öffentlich.
Sonderprüfungen verlangen Methodik, Diskretion und einen klaren Prüfungsauftrag — keine Fishing-Expeditionen.
Genauer Auftragsumfang, Berichtsempfänger, Kommunikationsweg, vertragliche Grundlage. Maßgeblich ist Klarheit von Anfang an.
Sichere Übernahme der relevanten Unterlagen, gegebenenfalls Spiegelung von Buchführungsdaten, gesicherte Datenräume.
Datenanalyse, Mustererkennung, Beleganalyse, Befragungen, Abgleich mit externen Quellen.
Beweismaterial wird so dokumentiert, dass es im Streitfall — auch vor Gericht — bestand hat.
Sonderprüfungsbericht mit klarer Faktenlage, Bewertung und ggf. Empfehlungen — nicht spekulativ, sondern belegt.
Auf Wunsch Begleitung in Gesellschafterversammlungen, Gerichtsverfahren oder bei Anzeigen — in Koordination mit Anwälten.
Sonderprüfungen leben von Vertraulichkeit. Wir geben keine Auskünfte, korrespondieren über verschlüsselte Kanäle, halten Mandate nicht öffentlich.
Sonderprüfung heißt Aufklärung — nicht Anklage. Wir berichten Fakten, nicht Werturteile, solange die Faktenlage nicht eindeutig ist.
Auftrag, Schweigepflichten, Berichtsempfänger und Verwertungsrechte werden vor Prüfungsbeginn vertraglich fixiert.
Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten arbeiten wir mit auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzleien.
Mandatsannahme nach NDA, persönliche Erstgespräche, Korrespondenz über verschlüsselte Kanäle, gesicherte Datenräume. Wir nehmen keine parallele Sonderprüfung in derselben Branche an, in der ein Loyalitätskonflikt entstehen könnte. Wir sprechen nicht über Mandate.
Ja — der Bericht ist so aufgebaut, dass er als Beweismittel in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren tauglich ist. Dokumentation, Belegkette und Methodik sind nachvollziehbar. Bei strafrechtlich relevanten Verdachtslagen empfehlen wir, frühzeitig eine spezialisierte Anwaltskanzlei einzubinden.
Nach Aufwand. Treiber: Umfang des Prüfungsauftrags, Datenmenge, Komplexität der zu prüfenden Vorgänge, Anzahl benötigter Befragungen, Reisezeit. Wir geben nach Klärung des Auftrags ein Honorarangebot mit Maximalbetrag, kein Open-End-Budget.
Ja. Verwendungsnachweise gegenüber Fördergebern, Prüfung der Mittelverwendung nach § 55 AO bei gemeinnützigen Körperschaften, Prüfung von Stiftungsabschlüssen — wir kennen die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden in Hessen und bundesweit.
Maximal diskret. NDA vor Annahme. Wir besprechen den Auftrag und liefern ein klares Honorarangebot.
Vertrauliches Gespräch anfragen oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36