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Zimmermann & PartnerSteuerberater · Wirtschaftsprüfer · FrankfurtErstgespräch vereinbaren
Branche · Immobilien

Steuerberatung für Immobilienunternehmer in Frankfurt.

Vom Privatvermieter mit 3 Objekten bis zur Family-Property-Holding mit 200 Wohnungen — wir beraten Immobilieneigentümer am Finanzplatz Frankfurt zu Bestandsstrukturierung, Übertragung, Bauträgersteuer und Nachfolge. Mit dem Fokus auf Gestaltung statt nur Erklärungsabwicklung.

Erstgespräch vereinbaren Was wir übernehmen Rückruf am selben Werktag.

Unsere Immobilien-Themen.

Bestandshalter

Vermietung im Privatvermögen vs. GmbH, erweiterte Kürzung, Übertragung ohne Grunderwerbsteuer — siehe Immobilien-GmbH.

Bauträger & Projektentwickler

Gewerblicher Grundstückshandel, Projekt-GmbHs, Holding-Strukturen, Liquiditätssteuerung.

Privatvermieter mit Übertragungsabsicht

Schenkung an Kinder, Nießbrauchsmodelle, Strukturierung des Bestands für die nächste Generation.

Family Property Office

Größere Bestände, Beteiligungen an Immobilienprojekten, Reporting an Familiengesellschafter.

Veräußerung

Veräußerung nach Spekulationsfrist, Behandlung des Veräußerungsgewinns in GmbH oder PV, Re-Investitionsstrategie.

Sanierung & Denkmal

Sonderabschreibungen, Denkmal-AfA, KfW-Förderung — steuerliche Optimierung der Investition.

Was wir konkret übernehmen.

Strukturberatung

Bestand im PV oder GmbH, Holding-Struktur, Familien-Pool, Stiftung — angepasst an Volumen und Plan.

Übertragungsplanung

Schenkung, Erbfolge, Nießbrauch, Übertragung ohne Grunderwerbsteuer.

Laufende Steuerberatung

Buchhaltung der Immobilien-GmbH, Jahresabschluss, Erklärungen für Privat-Bestand und Gesellschaften.

Bauträger-Buchhaltung

Projekt-Controlling, Teilgewinnrealisierung, Bilanzierung halbfertiger Bauten, Umsatzsteuerthemen.

Begleitung bei BP

Insbesondere Veräußerungssteuer und gewerblicher Grundstückshandel sind klassische BP-Themen.

Bewertungsfragen

Bewertung von Immobiliengesellschaften für Schenkung, Erbe oder Auseinandersetzung — siehe Unternehmensbewertung.

Häufige Fragen.

Wann werde ich gewerblicher Grundstückshändler?

Die berühmte Drei-Objekt-Grenze: Wer innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, gilt häufig als gewerblicher Grundstückshändler — mit Folge: Gewerbesteuer, keine Spekulationsfrist, keine privaten Veräußerungsgewinne. Die Grenze ist kein Freibrief, sondern eine Indizregel — entscheidend ist immer der Gesamtcharakter.

Wann lohnt sich der Wechsel von PV in die GmbH?

Faustregel: ab Mieteinnahmen über etwa 50.000 € jährlich oder ab Bestandsaufbau über mehrere Jahre. Detailliert siehe unsere Seite zur Immobilien-GmbH — dort auch zur Übertragung ohne Grunderwerbsteuer über den Personengesellschafts-Umweg.

Kann ich Immobilien an meine Kinder übertragen, ohne Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Übertragungen zwischen Eltern und Kindern sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei Übertragung an Geschwister oder weitere Verwandte greift die Befreiung nicht. Bei Schenkung kommt die Schenkungsteuer ins Spiel — Freibetrag 400.000 € pro Kind und Elternteil, alle 10 Jahre erneut.

Beratungsgespräch zu Immobilien-Themen.

Bringen Sie Ihren Bestand und Ihre Pläne mit. Wir ordnen ein, wo der größte Hebel liegt.

Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36