Trading & Veräußerung
Spekulationsfrist nach § 23 EStG, FiFo-Methodik, Verlustverrechnung, Wallet-Trennung.
Frankfurt ist Deutschlands Krypto-Hauptstadt — Sitz vieler regulierter Krypto-Verwahrer, Trading-Plattformen und institutioneller Akteure. Wir beraten Privatpersonen, Trader und Unternehmen zu steuerlichen Fragen rund um Token, Staking, DeFi-Erträge, NFTs, Mining und Krypto-bezogene Strukturen. Mit BMF-Schreiben-Stand, Praxis-Routine und keiner Angst vor komplexen Wallets.
Das BMF-Schreiben vom Februar 2022 (mit Ergänzungen) bildet die Linie — die Praxis ist trotzdem voller Einzelfragen.
Spekulationsfrist nach § 23 EStG, FiFo-Methodik, Verlustverrechnung, Wallet-Trennung.
Einkünfte aus sonstigen Leistungen, Zuflusszeitpunkt, Bewertungsfragen — die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist mittlerweile aufgehoben.
Liquidity-Pools, Yield Farming, Airdrops, Token-Swaps — steuerlich häufig Einzelfälle ohne klares BMF-Statement.
Erstprägung, Sekundärhandel, Royalties — Einordnung als sonstige Leistung, Kapitalvermögen oder Gewerbe.
Gewerblicher Charakter, Abschreibung der Hardware, Stromkosten, Behandlung der erzielten Coins.
Krypto in der Bilanz, Bewertung nach HGB und IFRS, Steuerthemen bei Token-Treasury — relevant für Fintech, Krypto-Verwahrer, regulierte Häuser.
Auswertung mehrerer Wallets und Exchanges, FiFo-Methodik, Berücksichtigung von Forks/Airdrops, Dokumentation gegenüber Finanzamt.
Verarbeitung von Reports aus CoinTracking, Accointing, Blockpit & Co — Plausibilisierung, Korrektur und Aufbereitung für die Erklärung.
Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH für Krypto-Bestände? Wann eine Holding? Wie geht Übertragung an die nächste Generation?
Wenn das Finanzamt Wallet-Vollständigkeit oder Bewertung anzweifelt — Argumentation, Dokumentation, Verteidigung.
Wer Krypto-Erträge der Vorjahre nicht erklärt hat, sollte handeln — siehe auch Steuerstrafrecht & Selbstanzeige.
Krypto-Verwahrer, Trading-Plattformen, Token-Emittenten — Buchführung, Bilanzierung, Steuerthemen.
Bei privatem Halten und einer Haltefrist von mehr als einem Jahr ja — § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft). Die ursprünglich geplante Verlängerung auf 10 Jahre bei Staking/Lending wurde durch das BMF-Schreiben Februar 2022 (Klarstellung) zurückgenommen. Bei gewerblicher Tätigkeit oder Haltung in einer GmbH gilt die Steuerfreiheit nicht.
Eindeutig ist wenig — das BMF arbeitet weiter an Klarstellungen. In der Praxis: Lending-Erträge und Liquidity-Pool-Gewinne sind in der Regel sonstige Einkünfte, Airdrops je nach Konstellation ebenfalls. Wir dokumentieren konservativ und transparent — was Streit reduziert.
Ja. Wir verarbeiten Reports aus den gängigen Krypto-Steuertools, plausibilisieren und korrigieren — und übernehmen die Aufbereitung für die deutsche Steuererklärung. Auch komplexe Wallet-Landschaften sind handhabbar.
Bei großen Beständen mit aktivem Trading oder bei institutionellen Setups. Eine GmbH hebt die Spekulationsfrist auf, ermöglicht aber Verlustverrechnung mit anderen GmbH-Erträgen, dauerhafte Verlustnutzung und Strukturierung. Die Entscheidung hängt von Volumen, Trading-Frequenz und Vermögensstruktur ab.
Bringen Sie Ihre Wallets, Reports und Fragen mit. Wir geben einen klaren ersten Eindruck.
Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36