Häufige Fragen zur Wirtschaftsprüfung.
Die Fragen, die uns vor einem Prüfungsmandat am häufigsten gestellt werden.
Ab wann ist meine GmbH zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet?
Eine Pflicht zur Abschlussprüfung besteht nach § 316 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Maßgeblich sind die Schwellenwerte des § 267 HGB: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Werden zwei der drei Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten, greift die Prüfungspflicht. Wir prüfen Ihre Größenklasse mit Ihnen gemeinsam — die Einordnung ist häufig weniger eindeutig, als sie wirkt.
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Wirtschaftsprüfungs-Boutique und einer Big-Four-Gesellschaft?
In der Praxis bedeutet Big Four oft: viele Junior-Mitarbeiter, hohe Fluktuation im Prüfungsteam, standardisierte Abläufe. Eine Prüfungsboutique arbeitet mit einem festen, seniorem Ansprechpartner über Jahre hinweg. Für mittelständische Mandanten heißt das: weniger Erklärungs-Schleifen, mehr inhaltliche Auseinandersetzung, eine planbare Beziehung. Big Four ist für große, internationale Konzerne oft notwendig — für den Mittelstand selten der ideale Partner.
Wie lange dauert eine Jahresabschlussprüfung?
Vom Prüfungsauftrag bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks liegen typischerweise zwischen 6 und 14 Wochen — abhängig von Unternehmensgröße, Konzernstruktur, Vorarbeit der Buchhaltung und Verfügbarkeit der Unterlagen. Wir stimmen Meilensteine zu Beginn verbindlich ab und halten sie ein.
Können wir Sie als Wirtschaftsprüfer beauftragen, obwohl wir bereits einen Steuerberater haben?
Ja. Das ist sogar der Regelfall: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung können von unterschiedlichen Kanzleien erbracht werden. Wir koordinieren mit Ihrem bestehenden Steuerberater, fordern die nötigen Unterlagen ab und arbeiten ohne politische Reibung. Wenn Sie StB und WP perspektivisch zusammenführen wollen, geht das ebenfalls — aber es ist keine Voraussetzung.
Können Sie auch nach IFRS prüfen?
Ja. Für Beteiligungsgesellschaften, internationale Konzerntöchter und Reporting an angloamerikanische Investoren ist IFRS am Finanzplatz Frankfurt Standard. Wir prüfen sowohl HGB-Einzel- als auch IFRS-Konzernabschlüsse und koordinieren mit Konzernprüfern, wenn die Gesellschaft Teil eines größeren Verbunds ist.
Was kostet eine Jahresabschlussprüfung?
Wirtschaftsprüfungs-Honorare werden nicht nach Gebührenordnung, sondern nach Aufwand abgerechnet. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Komplexität, Anzahl der Tochtergesellschaften, Qualität der Buchhaltung und das vorhandene interne Kontrollsystem. Wir geben nach einer kurzen Vorprüfung ein verbindliches Honorarangebot ab — ohne versteckte Aufschläge im Verlauf der Prüfung.
Sie sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer — wie wahren Sie die Unabhängigkeit?
Die berufsrechtlichen Unabhängigkeits- und Inkompatibilitätsregeln (§§ 319, 319a HGB, WPO) sind streng. Bei Pflichtprüfungen prüfen wir nicht in Mandaten, in denen wir gleichzeitig steuergestaltend tätig sind. Wir setzen die Trennung intern und vertraglich um und dokumentieren sie nachvollziehbar.