Carried Interest
Strukturierung, steuerliche Einordnung, Teilfreistellung nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Dokumentation gegenüber der BP.
Banker, Fondsmanager, Trader, Investment-Spezialisten — Ihre steuerliche Welt ist anders als die typischer Mittelständler. Carried Interest, Aktienoptionen, RSUs, Bonusbänke, Earn-Outs, Beteiligungsstrukturen, Cross-Border-Sachverhalte verlangen einen Steuerberater, der die Mechanik der Finanzbranche beherrscht. Am Finanzplatz Frankfurt arbeiten wir mit Mandanten aus Banken, Asset-Managern, Beteiligungsgesellschaften und Family Offices.
Die wiederkehrenden Beratungsanlässe, die in keinem Lehrbuch sauber aufbereitet sind.
Strukturierung, steuerliche Einordnung, Teilfreistellung nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Dokumentation gegenüber der BP.
Behandlung beim Zufluss, Doppelbesteuerung bei internationaler Verteilung, Werbungskosten, Zuflusszeitpunkt.
Vesting, Clawback, steuerliche Behandlung gestreckter Vergütung, Sozialversicherungspflicht.
Management-Beteiligungen, Sweet Equity, Anti-Dilution, Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz.
Versetzung zwischen Frankfurt, London, New York, Hongkong, Zürich — Doppelbesteuerung, Tax Equalization, Wegzug.
Wenn aus Boni Vermögen wird: Strukturierung, Holding, Generationenwechsel.
Einkommensteuer für Banker mit komplexen Vergütungsbestandteilen — kein Standard-Formular, sondern Beratung mit Tiefgang.
Aufsatz und steuerliche Begleitung von Carry-Vehikeln, Dokumentation, Verhandlung mit Finanzamt.
Wenn die Versetzung ansteht: Strukturierung der Beteiligungen, Wegzugsbesteuerung, Stundung — siehe auch Wegzugsbesteuerung.
Holding, Family Office, Immobilien-GmbH — wenn aus Vergütung Vermögen wird.
Einspruch, Klage, Begleitung bei BP — wo Spezialthemen kontrovers werden.
Bankmitarbeiter, Trader, PE-Partner — wir verstehen, warum Mandate vertraulich bleiben müssen.
Ja. Wir betreuen Banker, Trader, Asset-Manager und Beteiligungs-Spezialisten seit Jahren — und kennen die spezifischen Vergütungs- und Steuermechaniken. Wir kommen nicht aus der Compliance-Welt, sondern aus der gestaltenden Steuerberatung. Mit Mandanten, die englischsprachige Vergütungsdokumente und cross-border Sachverhalte mitbringen.
Komplexe Einkommensteuermandate mit Carried Interest, RSUs und internationaler Komponente liegen deutlich über klassischen Privatmandaten — wir kommunizieren das Honorar transparent, bevor das Mandat steht. Faustregel: vierstellig pro Jahr, in komplexeren Fällen höher. Im Verhältnis zu den steuerlichen Hebeln meistens gut investiert.
Ja. Internationale Steuerthemen am Finanzplatz Frankfurt laufen praktisch immer zweisprachig — Vergütungsdokumente, Konzernsteuer-Korrespondenz, ausländische Berater. Wir arbeiten auf Deutsch und Englisch.
Diskret, persönlich, mit dem nötigen Branchenverständnis. Wir hören zu und ordnen ein.
Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36