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Zimmermann & PartnerSteuerberater · Wirtschaftsprüfer · FrankfurtErstgespräch vereinbaren
Branche · E-Commerce

Steuerberatung für E-Commerce in Frankfurt.

Amazon FBA, Shopify, eigene Shops, Plattform-Handel — E-Commerce-Mandate sind keine klassische Einzelhandel-Steuerberatung. Internationale Lagerstrukturen, OSS-Verfahren, Plattform-Pflichten nach § 22f UStG, Umsatzsteuer in 27 EU-Ländern. Wir betreuen E-Commerce-Mandanten von der Gründungsphase bis zum Plattform-übergreifenden Multi-Million-Setup.

Erstgespräch vereinbaren Themen im Detail Rückruf am selben Werktag.

Unsere E-Commerce-Themen.

Amazon FBA

PAN-EU, CEE, MCI — Lagerstrukturen in mehreren EU-Ländern, lokale Registrierungspflichten, Umsatzsteuer-Differenzbesteuerung.

OSS-Verfahren

One-Stop-Shop seit Juli 2021: zentrale USt-Abrechnung für EU-Fernverkäufe ab 10.000 € Schwellenwert. Was sich vereinfacht, was nicht.

Plattform-Verkäufe

Pflichten nach § 22f UStG, Plattform-Steuerhaftung, Bescheinigung USt 1 TI/TJ.

Eigene Shops (Shopify, WooCommerce)

Inlandsverkauf, B2C-EU-Versand, B2B-Reverse-Charge, Drittlandsversand.

Umsatzsteuer EU

Lokale Registrierungen, Reverse-Charge, OSS vs. lokale Erklärung, Steuersätze pro Land.

Skalierung & Struktur

Wann GmbH, wann Holding? Internationale Lager-Töchter? Plattform-Marken in mehreren Ländern?

Was wir konkret übernehmen.

Laufende Buchhaltung

Verarbeitung Amazon-/Shopify-Reports, automatisierte Buchungen, OSS-Meldung, lokale USt-Erklärungen.

Setup PAN-EU

Beratung beim Wechsel ins PAN-EU-Programm, lokale Registrierungen, Tax Identifier in jedem Lager-Land.

USt-Voranmeldungen DE & EU

Deutsche USt-VA, OSS-Quartalsmeldung, lokale Erklärungen in Lager-Ländern.

Jahresabschluss & ESt/KSt

Bei Personenunternehmer EÜR / E-Bilanz, bei GmbH Jahresabschluss, Bilanzierung Vorräte, Bestandsbewertung.

Strukturberatung

Wechsel in GmbH, Holding, internationale Tochter? Wir rechnen, vergleichen, empfehlen.

Begleitung BP

Insbesondere USt-Sonderprüfungen für E-Commerce-Händler — wir vorbereiten und verteidigen.

Häufige Fragen.

Wann brauche ich eine USt-Registrierung im Ausland?

Sobald Sie in einem EU-Land Ware lagern (Amazon CEE, PAN-EU, FBA-Multi-Country-Inventory), benötigen Sie dort eine lokale USt-Registrierung — OSS löst das nicht. OSS ersetzt nur die lokalen USt-Erklärungen für reine Fernverkäufe ohne Lager. Wer in mehreren Ländern lagert, hat in jedem Land eine USt-ID.

Lohnt sich PAN-EU steuerlich?

PAN-EU senkt Versandkosten und verbessert Prime-Listings, kostet aber Registrierungen und laufende USt-Pflichten in bis zu sechs Ländern. Schwelle Daumen: ab etwa 500.000 € Jahresumsatz wird PAN-EU rechenmäßig interessant. Darunter oft besser bei Deutschland-Lager bleiben und OSS nutzen.

Was sind die Pflichten nach § 22f UStG?

Plattformen müssen seit 2019 prüfen, ob ihre Händler ordnungsgemäß steuerlich registriert sind, und haften andernfalls. Die früher gebräuchliche Bescheinigung USt 1 TI ist mittlerweile ersetzt durch elektronischen Datenaustausch. Wir kümmern uns um die laufende Konformität und die Kommunikation mit den Plattformen.

Können Sie uns von Anfang an betreuen?

Ja. Wir betreuen E-Commerce-Mandanten von der Anmeldung des Einzelunternehmens bis zum internationalen Setup mit Holding und mehreren Plattform-Töchtern. Im frühen Stadium oft mit reduziertem Setup, im skalierten Stadium mit volldigitaler Buchhaltung.

Erstgespräch zu Ihrem E-Commerce-Setup.

Bringen Sie Umsatz, Plattformen und Lager-Setup mit. Wir geben Ihnen einen klaren Status und Empfehlungen für die nächsten 12 Monate.

Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36