Schenkung & Erbschaft
Vermeidung der pauschalen Bedarfsbewertung — oft kann ein echtes Gutachten den Wert signifikant nach unten korrigieren und Schenkungs-/Erbschaftsteuer reduzieren.
Eine belastbare Unternehmensbewertung ist mehr als eine Multiplikator-Rechnung — sie ist Grundlage für Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Gesellschafterstreit, Squeeze-out, Nachfolgegestaltung und Transaktionen. Wir bewerten nach IDW S 1, methodisch sauber, mit Gutachten, das einer Bewertungsanalyse durch Finanzamt oder Gericht standhält.
Bewertungen lohnen sich überall dort, wo ein Streit, eine Steuerveranlagung oder eine Transaktion einen objektivierbaren Wert verlangt.
Vermeidung der pauschalen Bedarfsbewertung — oft kann ein echtes Gutachten den Wert signifikant nach unten korrigieren und Schenkungs-/Erbschaftsteuer reduzieren.
Ausscheidende Gesellschafter, Squeeze-out, gesellschaftsvertragliche Abfindungsklauseln — Bewertung als objektive Basis.
Bewertungsgutachten in Spruchverfahren, Pflichtteilsstreit, scheidungsbedingter Vermögensausgleich. Vor Gericht verteidigbar.
Kaufpreis-Sanity-Check, Plausibilitätsgutachten für Beirat oder Investoren — eigenständige Wertindikation, unabhängig von der Verhandlungsseite.
Wir bewerten nach den Standards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer), wahlweise mit Ertragswert- oder DCF-Verfahren — je nach Anlass und Branche.
Standard für die Mehrzahl der Bewertungen. Diskontierung der erwarteten künftigen Erträge auf den Bewertungsstichtag mit risikoadäquatem Kapitalisierungszinssatz.
International übliche Methode, äquivalent zum Ertragswertverfahren, oft besser kommunizierbar in englischsprachigen Kontexten.
Nach §§ 199 ff. BewG für Schenkung-/Erbschaftsteuer — oft zu hoch; wir prüfen, ob eine echte Bewertung sinnvoller ist.
Untergrenze, bei vermögensverwaltenden Gesellschaften und Immobilien-Gesellschaften häufig leitend.
Plausibilisierung über Branchen-Multiples, nicht primäre Methode — aber wichtige Quervalidierung.
Sachverhalt, Bewertungsanlass, Methode, Planungsanalyse, Bewertungsergebnis, Sensitivität — strukturiert wie ein Gerichtsdokument.
Je nach Komplexität 4 bis 10 Wochen vom Mandat zum Gutachten.
Bewertungsanlass, Bewertungsstichtag, Bewertungssubjekt, gewünschter Detaillierungsgrad.
Vergangenheitsdaten, Planungsrechnung, Marktanalyse, Branchenvergleich.
Plananalyse, Diskontsatz, Sensitivitätsrechnung — methodisch transparent dokumentiert.
Schriftliches Gutachten, Erläuterungsgespräch, ggf. Verteidigung gegenüber Gegen-Gutachten oder Gericht.
Das vereinfachte Verfahren ist Verwaltungsstandard, aber methodisch grob und oft systematisch überhöhend — gerade bei mittelständischen Gesellschaften mit zyklischen Erträgen oder hohem Investitionsbedarf. Ein echtes Bewertungsgutachten liegt häufig 20–40 % unter dem vereinfachten Verfahren. Bei Schenkungsteuer kann das fünf- bis sechsstellige Beträge ausmachen.
Das ist die Messlatte — und ja. Wir bewerten nach IDW S 1, der vom Finanzamt grundsätzlich anerkannten Methodik. Voraussetzung: Vollständige Dokumentation der Annahmen, plausible Planungsrechnung, nachvollziehbarer Diskontsatz. Wir verteidigen unsere Gutachten auch in der BP.
Nach Aufwand. Treiber: Größe und Komplexität, Anzahl Tochtergesellschaften, Qualität der Planungsrechnung, Bewertungsanlass. Eine kleine Einzelgesellschaft beginnt typischerweise im niedrigen fünfstelligen Bereich, große Konzernbewertungen liegen deutlich darüber. Wir geben ein verbindliches Honorarangebot nach Auftragsklärung.
Ja, regelmäßig — in Spruchverfahren, Pflichtteilsstreit, Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern. Wir liefern das Gutachten und stehen, wenn gewünscht, für die mündliche Erläuterung im Termin zur Verfügung.
Im Erstgespräch klären wir Bewertungsanlass, Stichtag und gewünschten Detaillierungsgrad — und geben einen Zeit- und Honorarrahmen.
Bewertungsmandat anfragen oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36