Mittelständische Holdings
Klassische Konstellation: Vermögensholding mit operativen Töchtern, gestaffelter Konsolidierungsbedarf, Reporting an Familiengesellschafter oder Beirat.
Sobald eine Holding mehrere operative Töchter zusammenführt, kommt die Konzernabschlussprüfung auf die Tagesordnung. Wir prüfen HGB-Konzernabschlüsse für mittelständische Holdings und IFRS-Konzernabschlüsse für international ausgerichtete Beteiligungsgesellschaften — als Konzernprüfer oder als deutscher Tochterprüfer im internationalen Verbund.
Pflicht zur Konzernabschlussaufstellung besteht nach § 290 HGB, sobald ein Mutterunternehmen beherrschenden Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen ausübt — und keine Befreiung nach § 293 HGB greift.
Klassische Konstellation: Vermögensholding mit operativen Töchtern, gestaffelter Konsolidierungsbedarf, Reporting an Familiengesellschafter oder Beirat.
Wenn aus operativen Beteiligungen ein echter Verbund wird, greift die Konzernrechnungslegung — oft früher als gedacht.
Ausländische Konzernmutter, deutsche Tochter — wir liefern den deutschen Tochterprüfer-Bericht und das Reporting-Package an den Konzernprüfer im Ausland.
Konzernprüfung ist Koordinationsarbeit — wir halten die Linie zwischen Konsolidierung, Tochterprüfern und Konzernzentrale.
Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung, Equity-Methode, Zwischenergebniseliminierung, Konzern-Anhang.
Wir prüfen nach HGB für mittelständische Konzerne, nach IFRS bei internationalen Beteiligungen oder Reporting an angloamerikanische Investoren.
Verlangen von Reporting Packages, Würdigung der Prüfungsfeststellungen, Stichprobenbesuche bei wesentlichen Töchtern.
Geschäfts- oder Firmenwert, Impairment-Tests, Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen, Currency Translation.
Pflichtangaben nach §§ 313, 314 HGB bzw. IAS 1, Risikoberichterstattung, Segmentinformationen.
Vorbereitung von Tax Provisions, Konsolidierungspackages, KPI-Berichten an Family Office, Beirat oder PE-Investoren.
Komplexer als Einzelabschlussprüfung — typischerweise 10 bis 20 Wochen, abhängig von Anzahl und Standort der Töchter.
Konsolidierungskreis, Beherrschungsverhältnisse, Reporting-Stichtage, Konsolidierungssoftware.
Reporting-Packages anfordern, Würdigung der Prüfungsfeststellungen, ggf. eigene Stichproben.
Eliminierung interner Verrechnungen, Schuld- und Zwischenergebniskonsolidierung, Währungsumrechnung, latente Steuern.
Konzernprüfungsbericht, Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss, Schlussbesprechung mit Konzerngeschäftsführung.
Beherrschender Einfluss wird übersehen — z. B. faktische Beherrschung über Vertrag, Personalunion oder Stimmrechtspoolung.
Verkäufe zwischen Konzerngesellschaften enthalten Margen, die im Konzernabschluss eliminiert werden müssen. Häufiger Befund.
Werden gerne vergessen — gehört zur Pflicht und kann die Konzern-Eigenkapital-Darstellung erheblich verändern.
Wenn Töchter ihre Reporting-Pflichten nicht ernst nehmen, eskaliert die Konzernprüfung im Tempo nach hinten.
Nach § 290 HGB grundsätzlich bei beherrschendem Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen. Befreiung nach § 293 HGB für kleinere Konzerne (Schwellenwerte: 24 Mio. € Bilanzsumme, 48 Mio. € Umsatz, 250 Mitarbeiter — zwei davon unterschritten). Bei kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen ist ein IFRS-Konzernabschluss verpflichtend.
HGB ist Standard für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne, ausreichend für Bankenreporting und Mittelstand. IFRS wird Pflicht bei Börsennotierung, häufig faktische Wahl bei internationalen Investoren, US-Konzernmutter, geplantem Börsengang oder Reporting an angloamerikanische Banken.
Wir prüfen den deutschen Einzelabschluss und liefern das vom Konzernprüfer im Ausland verlangte Reporting-Package — HB I (lokal), HB II (konzernkonform), Disclosures, Tax Reconciliation. Abstimmung mit dem Konzernprüfer in der jeweiligen Konzernsprache.
Nach Aufwand. Treiber sind Anzahl und Standort der Töchter, Konsolidierungskomplexität, Reporting-Standard (HGB vs. IFRS) und Qualität der Konsolidierungs-Inputs der Töchter. Wir geben nach einem Setup-Termin ein verbindliches Honorarangebot ab.
Im Erstgespräch klären wir Konsolidierungskreis, Reporting-Standard und Zeitplan.
Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36