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§ 290 HGB · IFRS · Frankfurt

Konzernabschlussprüfung in Frankfurt am Main.

Sobald eine Holding mehrere operative Töchter zusammenführt, kommt die Konzernabschlussprüfung auf die Tagesordnung. Wir prüfen HGB-Konzernabschlüsse für mittelständische Holdings und IFRS-Konzernabschlüsse für international ausgerichtete Beteiligungsgesellschaften — als Konzernprüfer oder als deutscher Tochterprüfer im internationalen Verbund.

Konzernprüfung anfragen Was wir leisten Rückruf am selben Werktag.

Wer einen Konzernabschluss aufstellt.

Pflicht zur Konzernabschlussaufstellung besteht nach § 290 HGB, sobald ein Mutterunternehmen beherrschenden Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen ausübt — und keine Befreiung nach § 293 HGB greift.

Mittelständische Holdings

Klassische Konstellation: Vermögensholding mit operativen Töchtern, gestaffelter Konsolidierungsbedarf, Reporting an Familiengesellschafter oder Beirat.

Beteiligungsstrukturen

Wenn aus operativen Beteiligungen ein echter Verbund wird, greift die Konzernrechnungslegung — oft früher als gedacht.

Internationale Tochter im deutschen Verbund

Ausländische Konzernmutter, deutsche Tochter — wir liefern den deutschen Tochterprüfer-Bericht und das Reporting-Package an den Konzernprüfer im Ausland.

Was wir konkret übernehmen.

Konzernprüfung ist Koordinationsarbeit — wir halten die Linie zwischen Konsolidierung, Tochterprüfern und Konzernzentrale.

Konsolidierungsprüfung

Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung, Equity-Methode, Zwischenergebniseliminierung, Konzern-Anhang.

HGB- oder IFRS-Prüfung

Wir prüfen nach HGB für mittelständische Konzerne, nach IFRS bei internationalen Beteiligungen oder Reporting an angloamerikanische Investoren.

Koordination mit Tochterprüfern

Verlangen von Reporting Packages, Würdigung der Prüfungsfeststellungen, Stichprobenbesuche bei wesentlichen Töchtern.

Bewertungsfragen

Geschäfts- oder Firmenwert, Impairment-Tests, Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen, Currency Translation.

Konzern-Anhang & Lagebericht

Pflichtangaben nach §§ 313, 314 HGB bzw. IAS 1, Risikoberichterstattung, Segmentinformationen.

Reporting an Investoren

Vorbereitung von Tax Provisions, Konsolidierungspackages, KPI-Berichten an Family Office, Beirat oder PE-Investoren.

Ablauf einer Konzernprüfung.

Komplexer als Einzelabschlussprüfung — typischerweise 10 bis 20 Wochen, abhängig von Anzahl und Standort der Töchter.

Konzern-Setup verstehen

Konsolidierungskreis, Beherrschungsverhältnisse, Reporting-Stichtage, Konsolidierungssoftware.

Tochterprüfungen koordinieren

Reporting-Packages anfordern, Würdigung der Prüfungsfeststellungen, ggf. eigene Stichproben.

Konsolidierungsprüfung

Eliminierung interner Verrechnungen, Schuld- und Zwischenergebniskonsolidierung, Währungsumrechnung, latente Steuern.

Bericht & Vermerk

Konzernprüfungsbericht, Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss, Schlussbesprechung mit Konzerngeschäftsführung.

Klassische Stolperfallen.

Konsolidierungskreis falsch abgegrenzt

Beherrschender Einfluss wird übersehen — z. B. faktische Beherrschung über Vertrag, Personalunion oder Stimmrechtspoolung.

Zwischenergebnisse nicht eliminiert

Verkäufe zwischen Konzerngesellschaften enthalten Margen, die im Konzernabschluss eliminiert werden müssen. Häufiger Befund.

Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen

Werden gerne vergessen — gehört zur Pflicht und kann die Konzern-Eigenkapital-Darstellung erheblich verändern.

Reporting Packages der Töchter unvollständig

Wenn Töchter ihre Reporting-Pflichten nicht ernst nehmen, eskaliert die Konzernprüfung im Tempo nach hinten.

Häufige Fragen.

Wann ist ein Konzernabschluss Pflicht?

Nach § 290 HGB grundsätzlich bei beherrschendem Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen. Befreiung nach § 293 HGB für kleinere Konzerne (Schwellenwerte: 24 Mio. € Bilanzsumme, 48 Mio. € Umsatz, 250 Mitarbeiter — zwei davon unterschritten). Bei kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen ist ein IFRS-Konzernabschluss verpflichtend.

HGB oder IFRS?

HGB ist Standard für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne, ausreichend für Bankenreporting und Mittelstand. IFRS wird Pflicht bei Börsennotierung, häufig faktische Wahl bei internationalen Investoren, US-Konzernmutter, geplantem Börsengang oder Reporting an angloamerikanische Banken.

Wir sind deutsche Tochter eines ausländischen Konzerns — was leisten Sie?

Wir prüfen den deutschen Einzelabschluss und liefern das vom Konzernprüfer im Ausland verlangte Reporting-Package — HB I (lokal), HB II (konzernkonform), Disclosures, Tax Reconciliation. Abstimmung mit dem Konzernprüfer in der jeweiligen Konzernsprache.

Wie wird das Honorar berechnet?

Nach Aufwand. Treiber sind Anzahl und Standort der Töchter, Konsolidierungskomplexität, Reporting-Standard (HGB vs. IFRS) und Qualität der Konsolidierungs-Inputs der Töchter. Wir geben nach einem Setup-Termin ein verbindliches Honorarangebot ab.

Konzernprüfung abstimmen.

Im Erstgespräch klären wir Konsolidierungskreis, Reporting-Standard und Zeitplan.

Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36