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§ 316 HGB · Frankfurt

Jahresabschlussprüfung in Frankfurt am Main.

Eine Jahresabschlussprüfung ist mehr als Pflichterfüllung — sie ist Liquiditätssignal an Banken, Vertrauensanker für Beirat und Investoren und Frühwarnsystem für die Geschäftsführung. Wir prüfen mittelständische GmbHs, AGs und Familiengesellschaften mit festem, seniorem Prüfer — Pflichtprüfung nach § 316 HGB oder freiwillige Prüfung. Mittelstandsgerechte Honorare, keine Big-Four-Pipeline.

Prüfungstermin abstimmen Pflicht oder freiwillig? Verbindliches Angebot innerhalb einer Woche.

Wer prüfungspflichtig ist.

Eine GmbH ist nach § 316 HGB pflichtprüfungspflichtig, wenn sie als mittelgroß oder groß einzustufen ist. Maßgeblich sind die Schwellenwerte des § 267 HGB:

Kleine GmbH

≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme · ≤ 15 Mio. € Umsatz · ≤ 50 Mitarbeiter. Keine Pflichtprüfung — freiwillig möglich, oft Bank-/Beiratsanlass.

Mittelgroße GmbH

> 7,5 Mio. € Bilanzsumme oder > 15 Mio. € Umsatz oder > 50 Mitarbeiter (zwei der drei Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten). Pflichtprüfung.

Große GmbH

> 25 Mio. € Bilanzsumme oder > 50 Mio. € Umsatz oder > 250 Mitarbeiter. Pflichtprüfung plus erweiterte Berichtspflichten.

Was die Prüfung umfasst.

Eine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB umfasst Buchführung, Abschluss und — bei mittelgroßen und großen Gesellschaften — Lagebericht.

Buchführungsprüfung

Funktionsprüfung des internen Kontrollsystems, Stichprobenprüfung der Buchungen, Vollständigkeit und Richtigkeit der Belege.

Bilanzprüfung

Bewertung der Aktiv- und Passivposten, Vollständigkeit der Schulden, Stichtagsabgrenzung, stille Reserven und stille Lasten.

GuV-Prüfung

Periodengerechte Zuordnung, Vollständigkeit der Aufwendungen und Erträge, ungewöhnliche Posten, Konsistenz mit Vorperiode.

Anhangs-Prüfung

Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB, Konsistenz mit Bilanz und GuV, klare Darstellung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Lagebericht (mittelgroß/groß)

Vereinbarkeit mit Abschluss, zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Risikoberichterstattung.

Prüfungsbericht & Vermerk

Schriftlicher Prüfungsbericht nach § 321 HGB, Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB, Schlussbesprechung mit Geschäftsführung und Beirat.

Ablauf einer Prüfung.

Von Auftragsannahme bis Bestätigungsvermerk vergehen typischerweise 6 bis 14 Wochen.

Auftragsannahme & Planung

Klärung Unabhängigkeit, Auftragsschreiben, risikoorientierte Prüfungsplanung, Wesentlichkeitsgrenzen.

Vorprüfung

Funktionsprüfungen des IKS, Stichproben in Buchhaltung, Saldenbestätigungen einholen.

Hauptprüfung

Aussagebezogene Prüfungshandlungen, Bewertungsprüfung, Inventurnachschau, Verträge und Vorgänge.

Abschluss

Erörterung mit Geschäftsführung, Prüfungsbericht, Bestätigungsvermerk, Schlussbesprechung.

Benötigte Unterlagen.

Eine kompakte Checkliste — je strukturierter Sie vorbereiten, desto effizienter die Prüfung.

  • Jahresabschluss-Entwurf (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Saldenliste und Hauptbuch zum Stichtag
  • Buchführungsdaten (DATEV o. ä.)
  • Anlagespiegel, Rückstellungsspiegel
  • Eigenkapitalentwicklung
  • Vorratsbewertung mit Inventurprotokollen
  • Wesentliche Verträge (Miete, Darlehen, Leasing)
  • Steuerbescheide der letzten drei Jahre
  • Beschreibung des internen Kontrollsystems
  • Vorperioden-Prüfungsbericht bei Prüferwechsel

Worauf wir besonders achten.

Die Themen, an denen Prüfungen am häufigsten eskalieren.

Going-Concern-Fragen

Bei Liquiditätsengpässen oder negativem Eigenkapital wird die Fortbestehensannahme zum zentralen Prüfungsthema. Diese Diskussion gehört in das Gespräch — nicht überraschend in den Bericht.

Bewertungsspielräume

Rückstellungen, Vorratsbewertung, Beteiligungsbewertung. Wir besprechen Ermessensspielräume früh — nicht in der Schlussbesprechung.

Schwaches internes Kontrollsystem

Fehlende Funktionstrennung, ungesicherte Zahlungsfreigaben — bei Pflichtprüfungen ein Berichtsthema, bei freiwilligen Prüfungen ein Beratungsanstoß.

Verspätete Unterlagen

Wenn Banksalden oder Inventurprotokolle erst kurz vor Bericht eintreffen, gerät der Zeitplan unter Druck. Wir vereinbaren Lieferfristen verbindlich.

Häufige Fragen.

Wie kommt das Honorar zustande?

Wirtschaftsprüfungs-Honorare sind nicht in einer Gebührenordnung geregelt, sondern werden nach Aufwand kalkuliert. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Komplexität, Zahl der Tochtergesellschaften, Qualität der Buchhaltung und das vorhandene interne Kontrollsystem. Wir geben nach einer kurzen Vorprüfung ein verbindliches Angebot ab — keine Aufschläge im Verlauf.

Können wir Prüfer wechseln, wenn wir bereits einen haben?

Ja, sogar regelmäßig — bei großen Gesellschaften ist die externe Rotation gesetzlich vorgeschrieben (§ 318 Abs. 1a HGB). Der Wechsel ist organisatorisch unkompliziert: Wir koordinieren mit dem bisherigen Prüfer, holen den Vorperioden-Bericht ein und steigen ein. Spätestens drei Monate vor Geschäftsjahresende sollte die neue Wahl beschlossen sein.

Was ist eine freiwillige Prüfung wert, wenn keine Pflicht besteht?

Drei Anwendungen: erstens Kreditgespräche mit Banken — geprüfte Abschlüsse verbessern Konditionen oft messbar. Zweitens Beirats- oder Familiengesellschafter, die externe Verlässlichkeit auf den Zahlen wollen. Drittens Vorbereitung auf einen Investoreneinstieg oder eine spätere Pflichtprüfung — eine freiwillige Prüfung schafft Routine.

Wie lange dauert eine erste Prüfung?

Bei einer kleinen, sauber buchgeführten GmbH 6 bis 8 Wochen. Bei mittelgroßen Gesellschaften mit Tochtergesellschaften 10 bis 14 Wochen. Bei der ersten Prüfung eines neuen Mandanten zusätzlich Vorlauf für die Beurteilung des internen Kontrollsystems.

Erstgespräch zur Jahresabschlussprüfung.

Wir klären Größenklasse, Anlass und Zeitplan — und geben innerhalb einer Woche ein verbindliches Angebot.

Prüfungstermin abstimmen oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36