Wegzug aus Deutschland
§ 6 AStG, Stundungsantrag, Rückkehrregelung — siehe Wegzugsbesteuerung.
Wegzug, Auslandstöchter, Cross-Border-Strukturen, expatriierte Geschäftsführer. Wir bauen Strukturen, die einer Betriebsprüfung standhalten — keine Konstrukte, die in zwei Jahren zerbrechen. Englisch ist Arbeitssprache, nicht Sonderfall.
§ 6 AStG, Stundungsantrag, Rückkehrregelung — siehe Wegzugsbesteuerung.
Strukturierung, Hinzurechnungsbesteuerung, Substance, DBA, Verrechnungspreise.
Internationale Versetzung, beschränkte Steuerpflicht, Tax Equalization, Sozialversicherung.
Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften, DBA-Anwendung, Quellensteuer.
Schwerpunkte sind Schweiz, Österreich, Niederlande, Luxemburg, UK, USA, Dubai. Für weitere Jurisdiktionen koordinieren wir mit lokalen Kanzleien — entweder über bestehende Kontakte oder über Mandantenempfehlungen.
Ja, vollständig. Korrespondenz, Memos, Mandantengespräche, Kommunikation mit Auslandsberatern — alles zweisprachig.
Klare Rollenverteilung: wir verantworten die deutsche Seite, der Auslandsberater die lokale. Abstimmungen über Calls und Memo-Austausch. Bei wichtigen Themen gemeinsame Memos mit klarer Lead-Berater-Zuordnung.
Ob Wegzug, Auslandstochter oder Versetzung — wir geben Ihnen eine erste Einordnung und einen klaren nächsten Schritt.
Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36